1. Vertragsgegenstand |
1.1. |
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erstellung von Konzepten,
Designs und Applikationen durch die Codecasters GmbH.
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1.2. |
Die Codecasters GmbH erstellt aufgrund der im Vertrag mit dem Kunden enthaltenen
Leistungsbeschreibung ein Computerprogramm oder eine WWW- oder Internetapplikation (Anwendung).
Diese Anwendung besteht aus Installationsdateien oder direkt ausführbaren Programmdateien,
bzw HTML-Dokumenten und gegebenenfalls eingebundenen JavaScripten, Java-Applets, Grafiken und CGI-Programmen,
die innerhalb der vereinbarten Programm - und Dateninfrastruktur auf einem WWW-Server
bereitgestellt werden. Java-Applets und CGI-Programme erhält der Kunde in ablauffähiger Form.
Eine Programmdokumentation oder ein Bedienerhandbuch werden nur bei
gesonderter schriftlicher Vereinbarung geliefert.
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1.3. |
Sollten Leistungsbeschreibung oder Forderung des Kunden zur Vertragsausführung fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht ausführbar sein, so wird die Codecasters GmbH dies dem
Kunden unverzüglich mitteilen. Der Kunde kann dann innerhalb der von einer Frist von zwei Wochen
entscheiden, in welcher Art und Weise der Auftrag angepaßt oder storniert wird.
Bei Storno wird der angefallene Aufwand berechnet.
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1.4. |
Mitarbeiter von der Codecasters GmbH sind nicht befugt, mündliche Vertragsabreden zu treffen.
Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung der
Geschäftsführung von der Codecasters GmbH.
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2. Änderung der Leistung |
2.1. |
Vom Kunden nach der Auftragsbestätigung gewünschte Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Die Codecasters GmbH kann die Leistungsdurchführung ablehnen und einen weiteren Vertrag fordern,
wenn nachträgliche Änderungen eine wesentliche Vertragsänderung bedingen.
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2.2. |
Soweit Leistungsfristen vereinbart sind, verlängern diese sich im Falle der
Änderung des Leistungsgegenstandes in angemessenem Umfang.
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2.3. |
Mehrkosten auf Grund von Leistungsänderungen gehen zu lasten des Kunden.
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3. Leistungszeit, Verzögerungen |
3.1. |
Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich,
wenn die Codecasters GmbH einen Liefertermin schriftlich zugesagt hat.
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3.2. |
Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum in dem
die Codecasters GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat
(z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfall von technischer Einrichtungen
Dritter oder Zuliefern ohne Verschulden von der Codecasters GmbH), daran
gehindert ist, die vertragliche Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für
den Zeitraum, in dem die Codecasters GmbH auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.
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3.3. |
Die Codecasters GmbH gerät nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen
des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen
sein und zumindest 10 Arbeitstage betragen.
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4. Kooperationspflichten |
4.1. |
Die Codecasters GmbH und der Kunde benennen je einen projektverantwortlichen Mitarbeiter
als Ansprechpartner für Auskünfte und die Entgegennahme von Weisungen.
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4.2. |
Der Kunde wird der Codecasters GmbH alle Informationen, die zur vertragsgemäßen
Leistungserbringung erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung stellen.
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5. Abnahme |
5.1. |
Die Codecasters GmbH hat nach jeder Lieferung und Leistung das Recht innerhalb
von drei Wochen vom Kunden eine schriftliche Erklärung zu verlangen, daß die
Lieferung oder Leistung richtig, vollständig und mangelfrei erfolgt ist. Diese
Erklärung kann nur dann verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung
wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist.
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5.2. |
Wenn das Projekt aus mehreren Entwicklungsschritten besteht, kann die
Codecasters GmbH für jeden abgenommenen Teil des Projektes diese Erklärung verlangen.
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5.3. |
Die Vertragsgemäßheit der Leistung oder Lieferung wird durch einen Funktionstest
gemeinsam mit dem Auftraggeber erbracht. Dieser Funktionstest umfaßt die Überprüfung
aller vertraglich vorgesehenen Anforderungen in den wesentlichen Punkten.
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5.4. |
Die Erklärung gemäß Abs. 1 gilt auch als abgegeben, wenn der Kunde die Lieferung
oder Leistung länger als drei Wochen seit der Lieferung rügelos nutzt oder seine
Billigung in anderer Weise ausdrückt, z.B. durch Schweigen auf ein
Annahme- oder Abnahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.
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5.5. |
Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferungen und Leistungen von der
Codecasters GmbH unverzüglich auf Mangelfreiheit zu untersuchen.
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5.6. |
Mängel sind schriftlich unter genauer Beschreibung innerhalb von 14 Tagen zu rügen.
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6. Vergütung |
6.1. |
Die Zahlungen an die Codecasters GmbH sind sofort und ohne Abzug fällig. Die Codecasters GmbH ist berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
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6.2. |
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen und er ist nicht berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten.
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7. Gewährleistung |
7.1. |
Die Codecasters GmbH weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln,
daß sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Die Codecasters GmbH
übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, daß die erbrachten Lieferungen und
Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.
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7.2. |
Die Codecasters GmbH gewährleistet bei Programmen, die direkt auf den Computer des Kunden
lauffähig sein sollen, sowie bei Java-Applets und CGI-Programmen, daß aufgrund der vom Kunden
übergebenen Testdaten die Funktionen des Programms ausführbar sind. Stellt der Kunde keine
Testdaten zur Verfügung, so wird die Funktionalität der Anwendung nur im Hinblick auf die
mit eigenen Testdaten erzeugte Datenkonstellation gewährleistet.
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7.3. |
Die Codecasters GmbH leistet Gewähr durch Nachbesserung. Dafür notwendige Dienstleistungen
werden nur von der Codecasters GmbH erbracht. Eine neue Anwendungsversion ist vom Kunden
auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.
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7.4. |
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung
angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Gewährleistungsrechte,
insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung
durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen.
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7.5. |
Der Kunde trifft die ihm möglichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern.
Er überläßt der Codecasters GmbH im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung.
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7.6. |
Für Störungen oder Fehler, die durch die Umgebung (z.B. Hardware, Betriebssysteme,
Software, Datenleitungen) verursacht oder mitverursacht sind oder sein können, haftet die Codecasters GmbH nicht.
Gleiches gilt, wenn der Kunde die Anwendung selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt.
Wird die Codecasters GmbH darauf hin tätig, so stellt sie dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung.
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7.7. |
Voraussetzung für jede Gewährleistung ist eine Mängelrüge gemäß Abs. 5 und der Nachweis des Kunden,
daß der Mangel auf den Lieferungen oder Leistungen von der Codecasters GmbH beruht. Verspätete,
unzureichende und unbegründete Rügen befreien die Codecasters GmbH von ihrer Leistungspflicht.
Soweit die Codecasters GmbH dennoch tätig wird, gilt Abs. 6.
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7.8. |
Hat der Kunde HTML-Dokumente und Anwendungen abgenommen, so wird die Codecasters
GmbH Änderung gegen gesonderte Vergütung auf Wunsch des Kunden vornehmen.
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8. Haftung und höhere Gewalt |
8.1. |
Die Codecasters GmbH haftet nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
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8.2. |
Soweit die Codecasters GmbH ihre vertraglichen Leistungen infolge höherer
Gewalt, Arbeitskampf, Krieg, Aufruhr oder anderer unabwendbarer Umstände
nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für sie keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
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8.3. |
Die Codecasters GmbH ist auf Wunsch des Kunden auch bereit,
für den jeweiligen Vertrag eine gesonderte Versicherung auf Kosten den Kunden abzuschließen.
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9. Urheberrechte und Rechtseinräumung |
9.1. |
Die von der Codecasters GmbH erstellte oder gelieferte Anwendung ist urheberrechtsfähig.
Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich der Codecasters GmbH zu.
Soweit die Nutzungsrechte Dritten zugesagt sind, hat die Codecasters GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
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9.2. |
Der Kunde erhält im Rahmen des Vertrages die Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen,
wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist.
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a) |
Der Kunde darf Internetanwendungen auf die Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners
sowie gegebenenfalls den Rechnern seines Providers laden und für seine Zwecke nutzen.
Anwendungen, die nicht für den Einsatz im Internet bestimmt sind, darf der Kunde auf die Festplatten
seiner eigenen Computer nur für den in dem Lizensvertrag geregelten vereinbarten Umfang installieren
und für seine Zwecke nutzen.
Eine Vervielfältigung der Anwendungen und der Vertrieb über dieses Maß hinaus ist ihm untersagt.
Es ist dem Kunden jedoch erlaubt, in den Dokumenten, die den technischen Ablauf nicht beeinflussen,
Text- oder Bildkorrekturen vorzunehmen. Die Anwendung darf jedoch lediglich
für die eigenen Zwecke des Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
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b) |
Andere Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Portierung des Flussdiagramms
in andere Programmierungssprachen und die Bearbeitung von den Programm - Ablauf beeinflussenden
Dateien sind untersagt. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Anwendung zu verleihen oder zu vermieten.
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9.3. |
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwicklungs- Dokumentation sowie des Quellprogrammes.
Er erhält bei kompilierten Programmen, Java-Applets und CGI-Programmen und anderen Programmen den Quelltext nicht.
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9.4. |
Überläßt der Kunde der Codecasters GmbH im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten,
Sourcecode, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, daß diese Zulieferungen
frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt
werden können. Der Kunde stellt die Codecasters GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
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9.5. |
Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Codecasters GmbH berechtigt,
die von der Codecasters GmbH erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde
Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Für die Nutzung von Leistungen durch die Codecasters GmbH in einer anderen als der vertraglich
vorhergesehenen Form kann die Codecasters GmbH die üblichen Lizenzgebühren erheben.
Jede anderweitige Nutzung der Lieferung oder Leistungen von der Codecasters GmbH bedarf
jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Codecasters GmbH.
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9.6. |
Die Codecasters GmbH ist berechtigt, in allen von ihr erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen,
etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der die Codecasters GmbH als Urheber ausweist.
Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Kunden nicht entfernt werden.
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9.7. |
Der Kunde verpflichtet sich, die im Internet abrufbaren Leistungen, die von der Codecasters GmbH
erstellt oder miterstellt wurden, mit einem Urheberhinweis auf die Codecasters GmbH zu versehen.
Insbesondere ist in einem Impressum ein entsprechender Hinweis und, falls dies technisch möglich
und von der Codecasters GmbH erwünscht ist, ein Hyperlink (Verweis) auf das WWW-Angebot von der
Codecasters GmbH aufzunehmen.
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9.8. |
Wer die Urheberrechte der Codecasters GmbH verletzt, kann auf Schadenersatz in Anspruch
genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann die Codecasters GmbH die Herausgabe
des Gewinnes, der dadurch erzielt war, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
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10. Widerrufsvorbehalt |
10.1. |
Der Kunde ist, wenn es nicht anders vereinbart, vor der vollständigen Zahlung zur Nutzung der
Anwendung gemäß den vertraglichen Bestimmungen vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch die
Codecasters GmbH berechtigt.
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10.2. |
Die Codecasters GmbH kann die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät,
die Urheberrechte der Codecasters GmbH verletzt, die Nutzungsbeschränkungen für die
Anwendung nicht einhält, oder gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstößt und
diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung hin nicht sofort unterläßt.
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10.3. |
Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Kunde alle Lieferungen und Leistungen
herauszugeben und gespeicherte Anwendungen zu löschen. Die Löschung ist gegenüber der
Codecasters GmbH schriftlich zu versichern.
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10.4. |
Die Codecasters GmbH wird gesetzwidrige Inhalte auf ihren Anwendungen nicht gestatten,
und sie wird die weitere Verbreitung dieser Inhalte unterbinden.
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11. Geheimhaltung |
11.1. |
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung
vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und
Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese
Gegenstände so, daß ein Mißbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
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11.2. |
Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte,
die dienstlich Zugang zu den in Abs. 1 genannten Gegenständen haben, sind schriftlich
über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren. Für die Mitarbeiter des Kunden
gilt dies auch hinsichtlich der Rechtsverhältnisse an der Software und den
Befugnissen des Kunden gemäß Ziff. 9.
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12. Sonstige Bestimmungen |
12.1. |
Der ausschließliche Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Geschäftssitz
von der Codecasters GmbH. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
diesem Vertrag ist das Amtsgericht Traunstein.
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12.2. |
Der Kunde ist damit einverstanden, daß seine Daten, die für die Vertragsabwicklung
erforderlich sind, von Codecasters GmbH mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert
werden. Die Codecasters GmbH sichert zu, die Daten des Kunden nur im Zusammenhang
mit dem jeweiligen Vertrag zu verwenden.
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13. Salvatorische Klausel |
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder
ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich hier
eine Lücke bzw. das Fehlen der Voraussetzungen für ein Leistungsschutzrecht herausstellen,
so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll
eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich und faktisch möglich, dem
am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern
sie diesen Punkt bedacht hätten.
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